Bei der Umsetzung komplexer Anforderungen sind Markenartikler mit einem zentralen Prepressdienstleister klar im Vorteil. Das Gesetz zur europaweiten Kennzeichnung von Lebensmittelverpackungen LMIV* 1169/2011 aus dem Jahr 2011 lieferte dafür ein treffendes Beispiel. Ein Blick zurück: Die Verordnung forderte ab Dezember 2014 ausführlichere und deutlichere Informationen auf Lebensmittelverpackungen – etwa die Kennzeichnung von 14 Allergenen und eine neue Mindestschriftgröße. Für Markenartikler bedeuteten die verbindlichen Vorgaben weitreichende Einschränkungen. Der verfügbare Platz auf den Verpackungen wurde knapp. „In Extremfällen drohte die Aufteilung einer bestehenden Verpackung auf zusätzliche Ländercluster. Das hätte natürlich logistischen Mehraufwand und zusätzliche Kosten zur Folge gehabt“, berichtet Produktionsleiter Stefan Winterberg. Bei Flexicon fanden die Markenartikler überzeugende Alternativen. Gemeinsam wurden verschiedene Lösungswege diskutiert, Flexicon erstellte Clusteranalysen unter Berücksichtigung der Kosten, simulierte Verpackungsvarianten und fixierte das Wunschergebnis in einer Guideline. Dann erfolgte zügig die Umstellung des gesamten Portfolios. Fazit: Auch wenn die Verpackungsverordnung eine Herausforderung darstellte, waren ihnen die Kunden mit Flexicon gewachsen. Know-how, zentrale Datenverfügbarkeit und Professionalität sei Dank.

* LMIV = Lebensmittelinformations-Verordnung

Neue Lebensmittelverordnung 1